Anlagen und Vorhaben, welche die Umwelt erheblich belasten können, sind von Gesetzes wegen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterstellt. Die zuständigen Behörden beurteilen die Umweltverträglichkeit anhand von Umweltverträglichkeitsberichten (UVB), welche im Auftrag der Bauherrschaft erarbeitet werden.

Aber auch nicht UVP-pflichtige Projekte müssen die geltende Umweltgesetzgebung einhalten. Die Behörde kann diesbezüglich einen Kurzbericht über die Umweltauswirkungen verlangen.

Unsere Leistungen

Zu unserem Leistungsangebot im Bereich Umweltverträglichkeitsberichte gehören unter anderem:

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