Anlagen und Vorhaben, welche die Umwelt erheblich belasten können, sind von Gesetzes wegen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterstellt. Die zuständigen Behörden beurteilen die Umweltverträglichkeit anhand von Umweltverträglichkeitsberichten (UVB), welche im Auftrag der Bauherrschaft erarbeitet werden.
Aber auch nicht UVP-pflichtige Projekte müssen die geltende Umweltgesetzgebung einhalten. Die Behörde kann diesbezüglich einen Kurzbericht über die Umweltauswirkungen verlangen.
Unsere Leistungen
Zu unserem Leistungsangebot im Bereich Umweltverträglichkeitsberichte gehören unter anderem:
- Umweltverträglichkeitsberichte zu komplexen Bauprojekten werden in der Regel durch Gemeinschaften von Planungs- und Ingenieurbüros erarbeitet. Bei solchen Vorhaben erstellen wir Spezialberichte zu den Umweltaspekten Altlasten, Boden, Geologie und Hydrogeologie. Zudem erstellen wir Massenbilanzen und liefern Daten bezüglich der Auswirkungen des Projektes auf die Landwirtschaft.
- Bei Projekten, bei welchen unsere Kernkompetenzen in Zentrum stehen, treten wir als Verfasser der Umweltverträglichkeitsberichte auf (z.B. Rohrleitungsbau, Erweiterungen von Kiesgruben oder landwirtschaftliche Meliorationsprojekte). Dank unserem seit Jahren ausgebauten Netzwerk können wir für Bereiche, welche wir nicht selber abdecken, auf kompetente Partner zurückgreifen.
- Dank unserer Erfahrung in der Lösung von Umweltfragen auf Industriearealen bieten wir auch die Erstellung von Kurzberichten über die Umweltauswirkungen von industriellen und gewerblichen Anlagen an.
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